Stuttgarter Erklärung

Am 24.01.2015 – 25.01.2015 traf sich eine Gruppe von Ärzten, Psychotherapeuten, Menschenrechtlern und betroffenen Menschen im Zentrum Weißenburg in Stuttgart um folgende Erklärung („Stuttgarter Erklärung“) zu verfassen.

 

Diese Erklärung kann unter folgendem Link mitgezeichnet werden: Stuttgarter Erklärung.

 

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.